Autofahren in
Südkorea

 

Nachfolgend finden Sie ein paar In­formationen für Ausländer zum Thema Führerschein. Bitte beachten Sie, dass es sich um koreanische Rechtsvorschriften handelt und dass für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der In­formationen keine Gewähr übernommen wird.

Staatsbürger der Europäischen Union und der Schweiz dürfen in Korea bis zu einem Jahr lang mit ihrem nationalen Führer­schein in Verbindung mit ihrem internationalen Führer­schein (ausgestellt im Heimatland) Fahrzeuge der im Führerschein gekennzeichneten Klassen fahren.

Personen, die sich länger als ein Jahr in Korea aufhalten, müssen ihre nationale Fahrerlaubnis gegen einen koreanischen Führerschein umtauschen. 

Bitte beachten Sie hierbei die In­for­mationen Ihrer Botschaft. Die koreanische Führerscheinstelle erkennt in diesem Fall nur den PKW-Führerschein an. Ausländische LKW- und Motorrad­führer­scheine werden nicht anerkannt. Zum Bedienen dieser Fahrzeuge muss also eine erneute praktische Prüfung abgelegt werden.

Wichtiger Hinweis: Kleinbusse mit mehr als 9 Sitzplätzen (z. B. Hyundai Starex / KIA Carnival) dürfen nicht mit dem koreanischen PKW-Führerschein Klasse 2 gefahren werden!

Beim Umtausch wird Ihr nationaler Führerschein einbehalten und kann vor der nächsten Ausreise gegen Vorlage eines Flugtickets bei den zuständigen Behörden wieder abgeholt werden.

 

Ausführungen der Deutschen Botschaft Seoul

KoROAD (Koreanische Führerscheinstelle)

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